Änderungen zur BGHW Unternehmer-Pflichtversicherung ab Januar 2011

BGHW...ab 2011 KEINE Versicherungspflicht mehr für Unternehmer!
Unternehmer können sich jetzt auf Antrag befreien lassen!!!
Keine Änderungen gibt es aber für die Angestellten des Unternehmens. Diese bleiben weiterhin versicherungspflichtig.
Sobald man in die Selbstständigkeit im Einzelhandel startet, werden zwangsmäßige Mitgliedschaften wie z.B.:
IHK und BGWH Pflichtversicherung...
zum ärgerlichen Kostenfakter eines Unternehmers, was gerade dann recht belastend ist, sobald das Unternehmen nicht wie erwartet läuft.
Für jene, die eigenverantwortlich Vorsorge getroffen haben... hinsichtlich privater Unfallversicherung und Berufsunfähigkeit...bewies sich der zusätzliche Pflichtbeitrag zur Unternehmerversicherung wenig akzeptabel, weil eine zusätzliche Unfallversicherung tatsächlich unnötig war.
Dies hinderte die Berufsgenossenschaft Handel und Warendistribution dennoch nicht daran...hartnäckig auf die Pflichtbeiträge zu beharren.
Zusätzlich zu den Beiträgen für Angestellte und mitarbeitende Ehegatten, musste auch der Selbstständige für sich selbst die Zwangsbeiträge abführen.
Auch Unternehmer die ihren Betrieb vollständig alleine führen, waren zum Pflichtbeitritt genötigt.
Dies hat jetzt ein Ende!
Ab 1. Januar 2011 ist die Versicherungspflicht für die Unternehmer im Bereich Einzelhandel passé.
Auch ihre selbständig mitarbeitenden Ehegatten müssen dann nicht mehr
bei der Berufsgenossenschaft für Handel und Warendistribution (BGHW) versichert sein. Möglich wird dies durch eine Satzungsänderung der BGHW, die zum neuen Jahr in Kraft tritt.
Der Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht ist bei der BGHW schriftlich zu stellen
und wird mit Ablauf des Monats wirksam, in dem er eingereicht wurde. Einen Musterantrag hat der Bund der Steuerzahler NRW (BdSt NRW) aufgesetzt.
Muster BGHW Antrag auf Befreiungzum
Herunterladen:
Musterschreiben_BGHW_Unternehmerversicherung.doc (22,00 KB)
Quelle: BdSt http://www.steuerzahler-nrw.de
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