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Dienstag, 28. Juni 2011

Doppelklick...der Verbraucher Trick?


DAS...ist KEIN Aprilscherz!
Doppelklick Lösung – Neue Abmahnwelle
vorprogrammiert?
Publiziert am 9. Juni 2011 von nepalmart

"Das Bundesjustizministerium plant eine Doppelklicklösung bei Onlineshops. Danach müssen Anbieter auf ihrer Webseite deutlich und hervorgehoben über den Gesamtpreis informieren und den Bestellvorgang so gestalten, dass die Verbraucher die Kenntnisnahme der Preisangabe ausdrücklich bestätigen.

Dies schützt den Verbraucher nicht zusätzlich, bringt aber für den Händler spürbare Mehrkosten mit sich kritisiert DIHK – Verbraucherrechtsexperte Christian Groß. Einer aktuellen Umfrage zufolge, die der DIHK gemeinsam mit dem Gütesiegelanbieter Trusted Shops durchgeführt hat, würden für die Umstellung je Webauftritt 500 bis 2000 Euro fällig. Betroffen wären mehr als 200000 Unternehmen.

Über die Kosten hinaus stellt die angedachte Button – Lösung für die Unternehmen eine dauerhafte Rechtsunsicherheit dar. Die Anbieter haben keine Gewissheit, wie sie die Vorgaben zum Schutz des Verbrauchers konkret umsetzen sollen, so Groß."

(Quelle: Aus dem Newsletter „INFORECHT“ des DIHK vom 17.05.2011)

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Der Wahnsinn nimmt kein Ende!

Irgendwie sind unsere fehlgeleiteten Obrigkeiten zu fanatischen Verbraucherschützern mutiert....zumindest...wenn es um Online Handel geht....
Dass gerade von unserem Bundesjustizministerium eine neue... haarsträubende "Schutzmassnahme" für unsere Verbraucher ersonnen wurde...weil man dem Verbraucher...wie einen unmündigen Schutzbefohlenen vor den "Fallen" des Online Einkaufes bewahren muss...erscheint vorerst als ehrenhaftes Ansinnen

...wenn da nicht die unkalkulierbaren Fallstricke... gerade in den eigenen Reihen ....dringlicher dem Verbraucherschutz-Interesse angepasst werden müssten.
Hier besteht seit Jahren gewaltiger Nachholbedarf!

Nirgendwo erlebt der Bürger mehr Nepp und Hilflosigkeit als in Situationen...wo er sein Recht erkämpfen muss...und in die Fänge unmotivierter Anwälte und zweifelhafter Richter gerät.

Spätestens als Betroffener... erkennt der schutzbedürftige Verbraucher
....dass Verbraucherschutz nur Wunschdenken ist...weil unsere Justiz eben NICHT zum Schutze unserer Verbraucher denkt.

Naja... zur Beseitigung der eigenen Missstände dürfen unsere Beamten wohl kein helles Köpfchen haben....

Obwohl gerade die Justiz zwingend Reform bedürftig wäre...weil...wir Verbraucher dringend geschützt werden müssen vor Anwaltspfusch und rechtsirrigen...Amtsträgern unserer Justiz.

Da findet sich noch nicht einmal...eine unabhängige...kostenlose...Beratungsstelle für geschädigte Bürger (=Verbraucher).

Wahrscheinlich erklärt sich die Motivation unserer Beamten des Bundesjustizministeriums von selbst...wenn Online Händler nun...mit neuen Abwahn-Schikanen rechnen dürfen.

Bringt ja reichlich "Moos"...
und irgendwann
...ein paar Euro-Jobber mehr!

Zumindest bewahren sich einige Beamte über ihre findige "Kreativität" die eigene Daseinsberechtigung, weil über den ganzen Schwachsinn der Blick auf wichtigere Verbraucher Interessen verschleiert wird...und ein paar Euros aus der Staatskasse zusätzlich geplündert werden können.

Der Beamtenstatus schützt seine Reihen...eben...NICHT NUR...vor Arbeitslosigkeit!
Er verleiht Macht...die es allerorts auszunützen gilt.

Wir Bürger...müssen lediglich dafür sorgen...dass deren Gehälter bezahlt werden können.

Deshalb besteht natürlich KEIN Interesse unserer zuständigen Beamten..
.dass der Abmahn-Wahn gesetzlich vereitelt ...und Verbraucherschutz an sinnvollerer Stelle überdacht wird.

Überdies sind jene Schlaumeier zusätzlich selbst Verbraucher...und möchten den Online Händlern selbstgerecht ihre eigennützigen Wunschvorstellungen...für ihre Online Einkäufe aufdiktieren...und am liebsten noch zum EK-Preis des Händlers shoppen gehen ...
Clever...

Fazit

Gewerbetreibende Online Händler bleiben wohl das Angriffsziel unserer scheinheiligen Verbraucherschutz Politik ..


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