für Wiedererkäufer!

Restposten24

Samstag, 14. Juli 2012

Die richtige Mahnung?...Infos und Tipps!

Letzter Ausweg Mahnverfahren 
...aber...
Wie mahnt man richtig?
So ziemlich jeder Händler muss sich irgendwann einmal mit zahlungsunwilligen Kunden auseinandersetzen.


Selbst Online Händler, die ausschließlich per "Vorauskasse" versenden laufen spätestens Gefahr...sobald sie Zahlungen über PayPal akzeptieren.
Hier wissen clevere Kunden, dass sie ganz willkürlich ihre Zahlungen zurückfordern können, nachdem sie ihre Ware erhalten haben.
Selbst die fadenscheinigsten Gründe dieser spitzfindigen Kundschaft genügt in der Regel vollständig...um von Paypal die Rückforderung bewilligt zu bekommen.
Hier nützt es dem verdutztem Händler dann auch keineswegs, dass er vertragsgerecht gehandelt hat, weil sich PayPal über jegliche Rechtslage bei derartigen Vorfällen erhebt, und entgegen jeder Berechtigung...eigenmächtig den Kaufvertrag in einen "Kauf per Rechnung" umzuwandeln.
...denn...
PayPal toleriert  und fördert Betrug!
Beispiele hierzu gibt es massenhaft...und um nur einige zu nennen
z.B.:
Zahlreiche Infos...Hier klicken!
...und..auch...
Hier nachzulesen!
....oder...
Klage gegen PayPal !
oder...
Wie sich Paypal bei Beschwerden verhält kann man z.B.:
auch HIER lesen.
man könnte jetzt eine nahezu unendliche Liste als Beweis einstellen.


...dies beweist....
Nervenaufreibende Diskussionen kann man sich regelmäßig sparen...weil sie ohnehin im Sand verlaufen.


Nun hat man entweder das Glück, dass der Kunde die Ware wieder zurücksendet...oder nach mehrmaligen Zahlungsaufforderungen den offenen Betrag erneut überweist

...oder...
man muss nun den Weg des unvermeidlichen Mahnverfahrens einleiten, was dem Händler zusätzlich auch noch boshafte Kritik des "Kunden" einbringt, der nun das  (eigentlich seriöse und korrekte)Unternehmen öffentlich nach Lust und Laune verleumdet.


Dennoch bleibt Ihnen letztlich nur noch der offizielle Mahnweg, um eventuell doch noch an ihr Geld zu kommen.
Wie mahnt man richtig? Was gibt es bei einer Mahnung zu beachten?
Was kostet ein Mahnverfahren?

Hierzu nachfolgend einige Infos.
Die richtige Mahnung - das unbekannte Wesen:
über korrektes Mahnen, Verzug und Mahnverfahren
Von Robert Chromow
"(05.05.2010) (aktualisiert) Die Mär von den drei vermeintlich unverzichtbaren richtigen Mahnstufen verdient einen Ehrenplatz im Lexikon der populären Business- und Finanz-Irrtümer: Förmliche Mahnungen bei Geldforderungen sind schon seit Jahren rechtlich gänzlich überflüssig. Wir erläutern die Rechtslage und geben Empfehlungen für ein zeitgemäßes Mahnverfahren."

...oder...

das Mahnverfahren gleich mit Anwalt?


Tipp: Sie können auch ohne fremde Hilfe mahnen, wenn Sie sich Ihrer Sache sicher sind. Tipps finden Sie in Finanztest 9/05: Richtig mahnen.


Eine kostenlose Vorlage  einer "Zahlungserinnerung"zum Download- findet man auf der Webseite von IHK Lüneburg ! Hier sind auch Tipps zum Versenden einer 2. und 3. Mahnung aufgeführt.  

Auch http://www.mahnung-online.de/ bietet Ihnen ein umfangreiches Informationsangebot zu den Themen Mahnwesen, gerichtlicher Mahnbescheid und Zwangsvollstreckung


Informationen zum gerichtlichen Mahnverfahren
Mit der Informationsbroschüre "Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren", bestehend aus rund 90 Seiten, beschreiben die Mahngerichte der Bundesländer den Ablauf des automatisierten gerichtlichen Mahnverfahrens einschließlich aller dabei eingesetzten Formulare. Auf der Website des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz kann ein kurzer Leitfaden als PDF-Datei eingesehen werden.

Auf dieser Website wird das automatisierte Verfahren wie z.B.: Antragstellung, Verfahrensablauf, besondere Verfahrensgestaltung-näher erläutert.
Info Broschüre:
"Die maschinelle Bearbeitung der gerichtlichen Mahnverfahren"
126 Seiten Stand 01/2011
Diese Broschüre können Sie auch bei den meisten zentralen Mahngerichten gegen eine Kostenbeteiligung anfordern. Wenden Sie sich bitte hierzu an das für Sie zuständige Mahngericht.
Auf finanztip.de - gibt es Tipps und


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