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Donnerstag, 28. Juli 2011

STOP...Neue Wiederrufsbelehrung 2011 !

Wichtige Änderung der Widerrufsbelehrung für alle Onlinehändler!


Wegen...der am 26. Mai 2011 beschlossenen Neufassung des Belehrungstextes zum Widerrufsrecht

Erneut müssen sich Online Händler mit einer Anpassung ihrer Wiederufsbelehrung für Verbraucher befassen, da offensichtlich nun auch die letzte Änderung seit 2010 nicht ausreichend verbrauchergerecht ist.
Um die hierdurch entstehende Abmahngefahr abzuwenden, wird dringend angeraten, die geforderte Abänderung umgehend nach Bekanntgabe vorzunehmen.

Auch wenn findige Rechtsgelehrte-im Namen des Verbraucherschutzes- offensichtliche Mängel in der- bisher als rechtssicher geltenden-Vorlage der Widerrufsbelehrung entdeckt haben...geht die nun auf weiteres "fehlerhafte - alte Widerrufsbelehrung" zu Lasten des Online Händlers, welcher auf Grund derer - zum Freiwild abmahnwütiger Mitbewerber wird.

Gerade weil im Onlinehandel die Verbraucherrechte wie nirgendwo sonst im alltäglichem Leben geschützt werden sollen, resultierte eine einseitige Risikoverteilung zu Lasten des Online Händlers, die gerade von kleinen Unternehmern kaum noch zu schultern ist.

Während der Endverbraucher nahezu Narrenfreiheit bei Bestellungen über das Internet genießt...dürfen sich Onlinehändler mit der existenziellen Frage der Wirtschaftlichkeit ihres Unternehmens auseinandersetzen...vor allem...wenn auch noch die stetige Gefahr hoher Abmahnkosten einkalkuliert werden muss.

Da die zwangsläufig entstehenden Hinsende-, und Rückversandkosten ebenso alleine auf den Onlinehändler abgewälzt werden sollen...damit jeglicher Anreiz des Kunden im Keim erstickt wird... seine Einkäufe bei örtlichen Ladengeschäften in Erwägung zu ziehen...werden kleine Händler immer mehr vom Online Markt verdrängt...weil sie weder der Preisgestaltung großer Unternehmen gewachsen sind, und schon garnicht mit den Verkaufspreisen- der als Einzelhändler agierenden Großhändler im Internet konkurrieren können.

Selbst Schädigungen der Ware durch Endverbraucher werden per Gesetz- leichtfertig als Unternehmer Risiko aufdiktiert...wohl...weil sich unsere Gesetzesfinder selbst als Verbraucher verstehen...und die eigenen Interessen für ihre Onlinekäufe vor Augen haben...
Sicherlich begründet das...die wenig interessensgerechte Gestzgebung für Händler.

Somit beweist sich eine Notwendigkeit, die wenigen...möglichen Reglungen zugunsten des Händlers -( wie z.B. die 40,-€ Klausel bei Widerruf) zu vereinbaren-um weitere Nachteile zu vermeiden.

PS...
Wirksam wird das Gesetz mit der - Veröffentlichung des Gesetzes im Bundesgesetzblatt.
Ab diesem Zeitpunkt haben Online Händler 3 Monate Zeit ihre Wiederrufsbelehrung anzupassen.
Werden nach Ablauf der 3 Monate noch die alten Widerrufsbelehrungen genutzt, können diese - als wettbewerbswidrig - kostenpflichtig abgemahnt werden.

Wichtig:
Bei der Belehrung sollten Sie auf die aktuellen gesetzlichen Muster zurückgreifen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Das Muster muss grundsätzlich unverändert übernommen werden, um abmahnsicher zu sein. Lediglich dort, wo die Gestaltungshinweise unter dem Mustertext es vorsehen, sind gegebenfalls die vorgegebenen Anpassungen nötig.

Nachfolgend finden Sie hier weitere Muster Vorlagen zum neuen Widerrufsrecht


Muster-Vorlagen zur neuen Widerrufsbelehrung
1.
Muster Widerrufsbelehrungen vom Händlerbund
http://www.haendlerbund.de
a

Gegenüberstellung der Widerrufsbelehrung Fassung 2010 und der aktuellen Fassung 2011
Gegenüberstellung Widerrufsbelehrung Fassung 2010 - 2011

b.

Hinweisblätter mit den jüngsten Änderungen zur Widerrufsbelehrung, welche am 04.08.2011 in Kraft treten

Widerrufsbelehrung – 14 Tage – Verkauf von WareWiderrufsbelehrung – 14 Tage – Verkauf von Ware

c.

Widerrufsbelehrung – 1 Monat Verkauf von Ware

d.
Rückgabebelehrung – 14 Tage – Verkauf von Ware

e.
Rückgabebelehrung – 1 Monat – Verkauf von Ware

2.

Wiederrufsrecht 2011 von Abmahnhilfe24.de Hier klicken!

3.
Vorlage-Musterbelehrung von Trusted Shops-Neues Wiederrufsrecht 2011-Pdf

4.

Muster-Wiederrufsbelehrung ...unter Bundesministerium der Justiz (BMJ)-
Hier klicken!


5.
Eine Muster Wiederrufsbelehrung-zum Gratisdownload erhalten Sie
ab Verkündung auch unter
http://www.internetlexikon.abmahnschutzbrief.de
Auf dieser Webseite erhalten Sie auch alle anderen wichtigen Vorlagen für eine rechtssichere Gestaltung ihres Online Shops.

4.

Widerrufsbelehrung-Generator
Erstellen Sie doch gleich online Ihre Widerrufsbelehrung
...
berücksichtigt ist derzeit, die am 11. Juni 2010 in Kraft getretene Fassung der Musterwiderrufs- und Musterrückgabebelehrung.
Die am 26. Mai 2011 beschlossene Neufassung des Belehrungstextes wird erst nach ihrem Inkrafttreten eingearbeitet.

...übrigens...
Die EU beabsichtigt, eine einheitliche Verbraucherschutz-Richtlinie zu schaffen. Da diese auch den Fernabsatz betrifft, sind weitere Änderungen des Widerrufsrechtes absehbar.

Überblick über das Gesetzgebungsverfahren und amtliche Dokumente.
..

Neues europäisches Verbraucherrecht – deutsche Verbraucher tragen Rücksendekosten

Am 23.07.2011 hat das Europäische Parlament für die neue europäische Verbraucherrechte-Richtlinie gestimmt.

Damit soll im Onlinehandel eine rechtliche Vollharmonisierung für alle Mitgliedsstaaten geschaffen werden.

Für deutsche Onlinehändler bedeutet es zunächst eine Änderung bezüglich der Rücksendekosten.

Zukünftig werden Onlinehändler die Möglichkeit haben, sämtliche Kosten der Rücksendung dem Verbraucher aufzuerlegen.

Die Geltung der 40-Euro-Klausel ist in Deutschland spätestens dann passé.

Die Frist zur Ausübung des Widerrufsrechts wird europaeinheitlich auf
14 Kalendertage ab Erhalt derWare festgelegt.

Damit sind die Unterschiede in den einzelnen Mitgliedsstaaten aufgehoben.

Ausnahmen vom Widerrufsrecht wird es auch zukünftig geben. Diese werden neu formuliert.

Die europäische Richtlinie wird 20 Tage nach der Veröffentlichung in Kraft treten. Für den deutschen Verbraucher hat dies jedoch noch keine Auswirkungen, denn erst ab diesem Zeitpunkt können die einzelnen Mitgliedsstaaten die Richtlinie in nationales Recht umsetzen.

Bis spätestens 2013 - wird die Regelung auch in Deutschland in Kraft treten.
http://www.evz.de


INFOS

Wurden Sie schon einmal wegen Ihrer Widerrufserklärung abgemahnt?
Unter Umständen kann die neue Widerrufsbelehrung gegen eine frühere Unterlassungserklärung verstoßen.
Wer untätig bleibt, risikiert eine Vertragsstrafe. Was ist zu tun?
Neue Wiederrufsbelehrung und alte Unterlassungserklärungen


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